Compliance & Integrität
Konformität mit Gesetzen, internen Regeln und Werten sind die Grundlagen unseres unternehmerischen Handelns
Dieser Erfolg soll durch das Risiko hoher finanzieller Schäden aus Bußgeldern, Gewinnabschöpfungen und Schadensersatzverpflichtungen oder strafrechtlicher Verfolgung nicht beeinträchtigt werden. Auch für die Geschäftsführung der Audi Event Solutions GmbH ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Entscheidungen mit den Gesetzen sowie den internen Regeln und Werten übereinstimmen. Die Grundlage hierfür bilden die konzernweit gültigen Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct).
Erfahren Sie mehr zu Code of Conduct sowie zum Thema Compliance & Integrität:
Nachhaltiges Wirtschaften durch ethisches und integres Handeln
Die Grundsatzerklärung sowie mehr zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte gibt es hier:
Unser Hinweisgebersystem ist unabhängig, unparteiisch und vertraulich. Es bietet Hinweisgebenden, Betroffenen und Beteiligten Schutz, Fairness und Vertrauen.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der Audi Event Solutions GmbH beitragen, werden nicht toleriert. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?
Qualifizierte und erfahrene Beschäftigte des Audi Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potenziell schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Hinweisgebende eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office den Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgebenden. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office die Untersuchungsergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* des Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden den Hinweisgebenden unverzüglich mitgeteilt.
Potenzielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Audi Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.
Weitere Informationen über die diesbezüglichen Verfahrensgrundsätze finden sich hier.
*Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.
Welche Art von Meldung möchten Sie abgeben?
Eine Beschwerde über Produkte oder Dienstleistungen an unseren Kundendienst
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu einem Produkt, bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen an die Audi Kundenbetreuung unter: Kontakt | audi.com
Wir bitten um Verständnis, dass das Hinweisgebersystem keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.
Eine Verdachtsmeldung zu potenziellem Fehlverhalten an unser Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten, Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner oder menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verstöße in unserer Lieferkette zu melden. Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Hinweisgebersystem und alle Meldekanäle.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie einen Ansprechpartner vor Ort?
Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystem können ebenfalls an das Audi Aufklärungs-Office gerichtet werden. Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gerne an unsere Personalleitung b.fichtner@audi-is.de wenden.
Externer Meldekanal für Deutschland
Folgende von der Bundesregierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)).